Im Rahmen des Vorschlags der EU-Kommission vom 22. Juni 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 wird unter anderem als Option in den Raum gestellt, den Einsatz chemischer Pestizide in empfindlichen Gebieten zu verbieten.
Sollte diese Regelung rechtsverbindlich werden und auch auf Landschaftsschutzgebiete Anwendung finden, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft sowie den Wein- und Obstbau im gesamten Rems-Murr-Kreis, denn für einen großen Flächenanteil sind an Rems und Murr Schutzgebiete ausgewiesen.
Insbesondere im Weinbau und in Sonderkulturen ist eine Produktion ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Gesunderhaltung der Pflanzen und Ertragssicherung der Ernte schlichtweg nicht möglich – unabhängig davon ob es sich um ökologisch oder konventionell wirtschaftende Betriebe handelt.
Grundsatz in der guten landwirtschaftlichen Praxis und auch bei der Beratung ist dabei immer, so wenig Pflanzenschutzmittel wie möglich einzusetzen. Gleichzeitig muss aber die Möglichkeit bestehen bleiben, so viel Pflanzenschutzmittel wie nötig einsetzen zu dürfen. Dies darf und kann nicht durch pauschale Verbote reglementiert werden.
Letztendlich hätten solche einschneidenden Reglementierungen auch gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild und in der Folge auf den Tourismus im Landkreis. Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wäre im Remstal schlichtweg kein Weinbau mehr möglich. Die über Jahrhunderte hinweg gepflegten Weinberge würden brachliegen und verwildern. Touristen würden ausbleiben und damit letztendlich neben den betroffenen Winzerfamilien auch die Gastronomie und Hotellerie sowie die gesamte Region leiden.
Um dies zu verhindern haben Landrat Dr. Sigel, meine Fellbacher Kollegin Gabriele Zull und ich am 16. September 2022 ein entsprechendes Schreiben – auch stellvertretend für alle Kommunen im Rems-Murr-Kreis – an unseren EU-Abgeordneten Rainer Wieland geschickt.
Zeitgleich wurde fristgerecht eine entsprechende Stellungnahme im Anhörungsverfahren eingereicht.
Alleine in Weinstadt haben wir ca. 500 Hektar Rebfläche, die komplett im Landschaftsschutzgebiet liegt und somit direkt durch diese Verordnung betroffen wäre. Weinbau wäre unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Damit würde unsere komplette Kultur- und Naturlandschaft verschwinden – undenkbar!
Protestschreiben gegen EU-Verordnung zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln